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BFH, 05.02.2002 - IV B 125/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Veräußertes Grundstück - Betriebsvermögen - Sachverhaltsaufklärung - Irrtum - Zeugenbezeichnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offenbare Unrichtigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.02.2002 - IV B 71/01
Verfahrensmangel; Verzicht auf Beweisaufnahme; Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 05.02.2002 - IV B 125/01
Insoweit nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tage in der Nichtzulassungsbeschwerdesache IV B 71/01 der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Bezug.
- BFH, 08.12.2011 - VIII B 27/11
Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Urteilsberichtigung - Keine …
Eine offenbare Unrichtigkeit kann auch die Entscheidungsgründe betreffen (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2002 IV B 125/01, BFH/NV 2002, 1032).Anders als für das zur jeweiligen Instanz gehörende Berichtigungsverfahren selbst besteht für das Beschwerdeverfahren keine Kostenfreiheit (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 1032;… vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515).